Nicht aus den bisherigen Notenstufen bestehende Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten können künftig in Zeugnisse aufgenommen werden, sofern die Schulkonferenz Grundsätze zu einer einheitlichen Handhabung der Aussagen aufgestellt hat. Für die Zeugnisse bedeutet dies, dass sie Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten nur enthalten dürfen, wenn zuvor die Schulkonferenz oder die Teilkonferenz gemäß § 67 Absatz 4 SchulG Grundsätze zur einheitlichen Handhabung der Aussagen aufgestellt hat. An der Anne-Frank-Schule ist das in der Schulkonferenz am 20.01.2011 geschehen.

Heute zählt mehr auf den Zeugnissen als gute Noten: soziale Kompetenz zum Beispiel. Also Engagement, Einfühlungsvermögen oder Hilfsbereitschaft. Eben Werte, die den Lebensweg entscheidend bestimmen.

Darum gibt es auf den Zeugnissen der AFS Bemerkungen zum Arbeits- und Sozialverhalten der Schüler(innen) und ein Bemerkungsfeld, das besondere schulische oder außerschulische Leistungen, wie z.B. ehrenamtliche Tätigkeiten, würdigt. Auf den Abschluss- oder Abgangszeugnissen werden keine Bemerkungen zum Arbeits- und Sozialverhalten aufgeführt.