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Frage: Was ist zu tun, wenn ein(e) Schüler(in) nicht am Unterricht teilnehmen kann?

Sollte eine(e) Schüler(in) dem Unterricht fernbleiben, so muss sie/er am selben Tag bis 12:00 Uhr im Sekretariat der Schule von den Eltern unter Nennung des Grundes für das Fehlen abgemeldet werden und spätestens am dritten Tag nach dem ersten Fernbleiben muss eine schriftliche Entschuldigung vorliegen. Es sei denn, es ist mit der Klassenlehrperson anderes vereinbart worden. Das Abmelden im Sekretariat der Schule muss an jedem Fehltag bis 12:00 Uhr geschehen, es sei denn, es liegt eine schriftliche Krankmeldung eines Arztes in der Schule vor, aus der hervorgeht, wie lange die Teilnahme am Unterricht nicht möglich ist.

Sollten Schüler(innen) nicht pünktlich abgemeldet werden, so wird das Fehlen als unentschuldigtes Fehlen gewertet. Spätestens beim dritten unentschuldigten Fehlen kann das Schulamt informiert werden, welches ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten kann, das zu empfindlichen Geldbußen führen kann.

Telefonnummer der Schule: 0228 777380 (Sekretariat)



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Frage: Mein Kind hat Probleme mit anderen Schüler(inne)n. Was ist zu tun?

Wenn Ihr Kind Probleme mit anderen Schüler(inne)n hat - Streit, Mobbing, Diebstahl, Körperverletzung ... - sollten Sie niemals den direkten Kontakt zu den Eltern des anderen Kindes suchen. Bitte nehmen Sie auch niemals direkten Kontakt zum betreffenden Kind auf. In der Vergangenheit hat es sich gezeigt, dass dieser Weg so gut wie immer zu einer Verschlimmerung des Zustandes führte, insbesondere für das Opfer.

Nehmen Sie in so einem Fall Kontakt zur/zum Klassenlehrer(in) ihres Kindes auf, die/der sich des Problems annehmen und geeignete Maßnahmen einleiten wird oder aber entsprechende Tipps zum weiteren Vorgehen geben kann.



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Frage: Was ist zu tun, wenn es Probleme mit Lehrkräften gibt?

Sollten Sie oder ihr Kind Probleme mit Lehrer(innen)/Schulbediensteten haben, so hat die Vergangenheit gezeigt, dass die folgenden Vorgehensweisen am erfolgversprechendsten sind:

Problem mit Klassenlehrer(in): Nehmen Sie direkten Kontakt zur Lehrperson auf und besprechen Sie die Problematik mit ihr/ihm. Sollte das keinen Erfolg bringen, so nehmen Sie Kontakt zur Schulleitung auf und erörtern Sie der Schulleitung die Problematik. In jedem Fall sollten Sie zuerst mit der/dem Klassenlehrer(in) sprechen.

Probleme mit anderen Lehrpersonen: Nehmen Sie, wenn möglich, direkten Kontakt zur betroffenen lehrperson auf und besprechen Sie die Problematik mit dieser. Alternativ kann auch zunächst die/der Klassenlehrer(in) kontaktiert werden, um zu erörtern, ob sich eine direkte Kontaktaufnahme mit der betreffenden Lehrperson lohnt. Sollten diese Wege keinen Erfolg bringen, kann die Schulleitung kontaktiert werden und mit dieser die Problemlage besprochen werden. Auch hier gilt: In jedem Fall sollten Sie zuerst mit der betreffenden Lehrperson oder der/dem Klassenlehrer(in) sprechen.

Probleme mit anderen, an der Schule beschäftigten Personen: Nehmen Sie Kontakt zur/zum Klassenlehrer(in) auf und besprechen Sie die Problematik. Sollte das keinen Erfolg bringen, so nehmen Sie Kontakt zur Schulleitung auf und erörtern Sie der Schulleitung die Problematik. Auch hier gilt: In jedem Fall sollten Sie zuerst mit der/dem Klassenlehrer(in) sprechen.

Von einer direkten Kontaktaufnahme mit dem Schulamt der Stadt Bonn ist abzuraten, da das Schulamt zunächst auch nur die Schulleitung der betreffenden Schule informiert. Das Schulamt sollte für Eltern die letzte Instanz bei Problemen sein.

Zuletzt noch eine wichtige Regel: Egal wen Sie kontaktieren, versuchen Sie so wenig wie möglich emotional zu argumentieren. Bleiben Sie sachlich. In der Vergangenheit haben wir die Erfahrung gemacht, dass Emotionalität, auch wenn sie manchmal durchaus nachvollziehbar erscheint, die Problemlage in fast allen Fällen nur verschlimmert hat.



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Frage: Gibt es an der AFS ein Mittagessen?

Die GHS Anne-Frank-Schule ist eine Ganztagsschule, die montags, mittwochs und donnerstags Ganztagsunterricht anbietet. Das bedeutet, dass die Kinder mittags in der Schulmensa eine warme Mahlzeit zu sich nehmen können.

Was ist zu tun, um an dieses Essen zu kommen?

Wenn die Kinder im Besitz eines Bonn-Ausweises sind, so können sich die Schüler(innen) bei Vorlage des Ausweises ihre Essensmarken eine Woche im Voraus an einem im Sekretariat der Schule zu erfragenden Termin dort abholen. In einigen Klassen wird die Ausgabe der Marken auch durch die Klassenlehrer(innen) übernommen. Die Essensmarken sind dabei nicht übertragbar auf andere Schüler(innen).

Für Kinder, die keinen Bonn-Ausweis besitzen, verhält es sich etwas anders. Im Sekretariat der Schule können sich diese Kinder einen Überweisungsträger (siehe Abbildung unten) abholen. Nachdem dann ein Geldbetrag überwiesen wurde (2,80 Euro pro Essen), können sich die Schüler(innen) mit dem abgestempelten (wichtig) Überweisungsträger ihre Essensmarken an einem im Sekretariat der Schule zu erfragenden Termin dort abholen. Die Menge der Marken richtet sich dabei nach dem überwiesenen Geldbetrag. In einigen Klassen wird die Ausgabe der Marken auch durch die Klassenlehrer(innen) übernommen.

Bevor die Schüler(innen) dann mit den Essensmarken in der Mensa ein Essen beziehen können, müssen sie am Tag vor dem gewünschten Essenstermin am Stempelautomaten der Schule (vor dem Hausmeisterbüro) bis 12.30 Uhr ihre Wahl treffen, welches der drei angebotenen Essen sie möchten.
 



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Frage: Was ist der Trainingsraum?

Trainingsraum

Ein Projekt zum Erlernen von Regeln, die ein friedvolles Miteinander ermöglichen sollen, stellt das Trainingsraum-Programm dar. Die Hauptidee besteht darin, dass alle Schüler(innen), die am Unterricht teilnehmen möchten, dies auch ungestört tun können. Schüler(innen), die den Unterricht häufiger stören, lernen verantwortliches Denken und Handeln in einem besonderen Raum – dem Trainingsraum – unter Anleitung von Lehrpersonen oder Sozialpädagogen. Sie können hier in Ruhe über ihr Verhalten nachdenken. So haben sie eher die Möglichkeit einzusehen, dass ihr häufiges Störverhalten auch die Rechte der ande-

ren Schüler- /innen beeinträchtigt. Alle sollen lernen die Klassenregeln einzuhalten. Sobald Schüler(innen) gelernt haben, verantwortlich für sich und andere zu handeln, können sie mit dieser neuen Fähigkeit auch zu Hause und in der Freizeit Probleme besser bewältigen.

Nach drei Trainingsraumbesuchen werden die Erziehungsberechtigen von der Schule per Brief über die Besuche ihres Kindes im Trainingsraum informiert. Nach dem vierten Besuch wird die/der Schüler(in) nach Information der Eltern nach Hause geschickt und mit den Eltern ein Gesprächstermin vereinbart, um gemeinsam Lösungen zu finden. Nach dem siebten Trainingsraumbesuch drohen Ordnungsmaßnahmen der Schule.



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Frage: Was ist ADHS?

Hier gibt es Antworten!



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Frage: Warum darf mein Kind das Schulgelände nicht einfach verlassen?

Wenn Schüler(innen) der 5ten bis 8ten Klassen das Schulgelände in der Schulfreizeit unerlaubt verlassen, dann entziehen sie sich bewusst der Aufsicht durch das Lehrpersonal der Schule. Damit sind sie nicht mehr über die schulische Unfallversicherung versichert. Desweiteren liegt beim Verlassen des Schulgrundstückes über die Schulhofzäune ein Tatbestand vor, den die Nachbarn der Anne-Frank-Schule und auch die Anne-Frank-Schule selber keinesfalls akzeptieren kann und wird. Es handelt sich beim unerlaubten Betreten fremder Besitztümer, die in diesem Fall durch Zäune deutlich kenntlich gemacht sind um Hausfriedensbruch! Aus diesem Grund bitten wir alle Eltern darum, diesbezüglich mit ihren Kindern zu sprechen. Auch die Schule wird die Schüler(innen) über diese Thematik erneut aufklären. Zukünftig wird die Anne-Frank-Schule beschriebenes Fehlverhalten von Schüler(innen) energisch verfolgen und mit Erzieherischen Maßnahmen oder im Bedarfsfall auch Ordnungsmaßnahmen ahnden.

Das Verlassen des Schulgeländes während der Schulzeit durch die dafür vorgesehenen Ein- und Ausgänge ist nur dann erlaubt, wenn:

- die Schüler(innen) Schulschluss haben.
- der Auftrag einer verantwortlichen Lehrperson dazu vorliegt.
- in der Schulfreizeit (13:15 - 14:30), wenn die Schüler(innen) der 9ten und 10ten Klassen dazu die schriftliche Erlaubnis ihrer Erziehungsberechtigten haben und diese in der Schule vorliegt.



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