
Antragstellung
Das Schülerticket kann unter Verwendung der im Sekretariat der AFS erhältlichen Vordrucke beantragt werden. Um Verzögerungen bei der Bearbeitung der Anträge zu vermeiden, möchten wir Sie darum bitten, diese vollständig und gut lesbar auszufüllen und wieder im Sekretariat der AFS abzugeben. Das Schülerticket wird Ihnen dann durch die SWB in Chipkartenform per Post zugestellt.
Gültigkeit
Das Schülerticket ist nur in Verbindung mit einem gültigen Schülerausweis verwendbar. Es ist nicht übertragbar. Bei Wohnort-, Schul- oder Bankverbindungswechsel verliert das Schülerticket seine Gültigkeit, wenn genannte Veränderungen nicht unverzüglich durch einen im Sekretariat erhältlichen Änderungsantrag mitgeteilt werden. Die AFS leitet dieses Änderungsformular für Sie an das Schulamt der Stadt Bonn weiter. Bei Beendigung des Schubesuchs endet auch die Gültigkeit des Schülertickets und muss an die SWB zurück gegeben werden.
SchülerTickets sind für die Dauer eines Schuljahres erhältlich. Wenn das SchülerTicket nicht gekündigt wird, verlängert es sich um ein weiteres Schuljahr. Eine Kündigung während der laufenden Schulzeit ist nur möglich bei Schulwechsel auf eine Schule, die nicht am Bonner SchülerTicketmodell teilnimmt, bei Wohnortwechsel außerhalb des VRS-Gebiets bzw. Übergangsbereichs oder eines Schüleraustauschs. Eine Kündigung ohne Bestätigung der Schule kann daher nicht bearbeitet werden. Kündigungsformulare erhalten Sie im Sekretariat.
ermäßigtes Schülerticket
Um ein preislich ermäßigtes Schülerticket bekommen zu können muss dieses auf dem oben erwähnten Ausstellungsantrag beantragt werden. Die Bedingungen für eine Freifahrtberechtigung sind:
- Wohnort in NRW
- für Schüler(innen) der Klassen 5 - 10 darf der kürzeste zumutbare Fußweg zwischen Wohnung und der nächstgelegenen Schule 3,5 km nicht unterschreiten.
- für Schüler(innen) des einjährigen Berufsorientierungsjahres, des Vollzeitberufsgrundschuljahres, der Berufsfachschule, der volzeitschulischen Klasse für Schüler(innen) ohne Berufsausbildungsverhältnis, der vollzeitschulischen Fachoberschule (Fachoberschulklassen 12b und 13 ausgenommen) und Klassen 11 - 13 des Gymnasiums und der Gesamtschulen darf der kürzeste zumutbare Fußweg zwischen Wohnung und der nächstgelegenen Schule 5 km nicht unterschreiten.
Eine Freifahrtberechtigung besteht auch dann, wenn z. B. infolge eines Wohnungswechsels die begonnene Fremdsprache an der dann nächstgelegenen Schule nicht fortgeführt werden kann - bitte durch den im Sekretariat erhältlichen Vordruck durch die Schule bescheinigen lassen.
Unabhängig von der Länge des Schulweges kann eine Freifahrtberechtigung aufgrund einer länger anhaltenden (> 8 Wochen) körperlichen oder geistigen Behinderung (durch ein ärztliches Zeugnis bescheinigen lassen) oder besonderer Gefährlichkeit des Schulweges (verkehrsreiche Straßen ohne Gehweg und/oder Randstreifen, ohne Zebrqastreifen/Ampelanlage falls überquert werden muss) und zumutbare Ausweichwege nicht vorhanden sind, beantragt werden.
Verlust des Schülertickets
Wenn ein Schülerticket verloren geht, dann kann ein neues beantragt werden. Das kann allerdings nicht die Schule für übernehmen. Gegen eine Gebühr von 10 Euro stellen die SWB ein neues Ticket aus. Dies kann in den Service Centern der SWB erledigt werden.
Service Center in der Poststraße 2 (Mo bis Fr. 06.30 - 19.00 Uhr und Sa 09.00 - 14.00 Uhr)
SWB-Verkaufsstelle Zentraler Omnibusbahnhof (Mo bis Fr. 06.30 - 19.00 Uhr und Sa 09.00 - 14.00 Uhr)
Bad Godesberg - Alte Bahnhofstraße 22a (Mo bis Fr. 06.30 - 19.00 Uhr und Sa 09.00 - 14.00 Uhr)
Allgemeine Informationen zum Schülerticket von den SWB
Merkblatt des Schulamtes zum Schülerticket.
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