An den letzten Schultagen des vergangenen Schuljahres wurden den Schüler(innen) der AFS die Buchbestelllisten mit nach Hause gegeben.
Die durchschnittlichen Aufwendungen je Schüler(in) für die Beschaffung der im aktuellen Schuljahr erforderlichen Lernmittel beträgt ein Drittel des jeweiligen Durchschnittsbetrages –
Anteilige Lernmittelfreiheit wird in Nordrhein-Westfalen dadurch gewährt, dass den Schülern die für ein Schuljahr erforderlichen Lernmittel (Bücher) zu einem größeren Teil seitens der Schule ausgeliehen werden. Diese Bücher sind Eigentum der Schule und müssen zurückgegeben werden. Einen kleineren Teil der benötigten Bücher müssen die Eltern auf eigene Kosten beschaffen.
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Sollten Sie in Bonn wohnen und im Besitz eines gültigen Sozialhilfebescheides SGB XII, SGB II bzw. Bezieher(in) von Grundleistungen nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz sein oder einen Bonn-Ausweis besitzen, haben Sie die Möglichkeit, durch die Vorlage des letzten Bescheides in der Schule einen Bezugsschein zum kostenlosen Erwerb der Bücher zu bekommen.
Wir bitten Sie, die Bücher bis zum Schuljahresanfang für Ihre Kinder zu besorgen.
| Buchbestellung Elternanteil | |
alle Klassen | downloads: 409 | type: pdf | size: 70 kB |
