Das Überqueren von Schulhofzäunen |
| Posted by Administrator (admin) on Aug 24 2009 |
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Wenn Schüler(innen) der 5ten bis 8ten Klassen das Schulgelände in der Schulfreizeit unerlaubt verlassen, dann entziehen sie sich bewusst der Aufsicht durch das Lehrpersonal der Schule. Damit sind sie nicht mehr über die schulische Unfallversicherung versichert. Desweiteren liegt beim Verlassen des Schulgrundstückes über die Schulhofzäune ein Tatbestand vor, den die Nachbarn der Anne-Frank-Schule und auch die Anne-Frank-Schule selber keinesfalls akzeptieren kann und wird. Es handelt sich beim unerlaubten Betreten fremder Besitztümer, die in diesem Fall durch Zäune deutlich kenntlich gemacht sind um Hausfriedensbruch! Aus diesem Grund bitten wir alle Eltern darum, diesbezüglich mit ihren Kindern zu sprechen. Auch die Schule wird die Schüler(innen) über diese Thematik erneut aufklären. Zukünftig wird die Anne-Frank-Schule beschriebenes Fehlverhalten von Schüler(innen) energisch verfolgen und mit Erzieherischen Maßnahmen oder im Bedarfsfall auch Ordnungsmaßnahmen ahnden.
Last changed: Apr 19 2010 at 09:30
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