Krankheit

Mitteilung
Posted by Administrator (admin) on Jul 19 2009
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Krankheit: Sollten Schüler(innen) nicht am Unterricht oder Schulveranstaltungen teilnehmen können, so muss morgens vor 12:00 Uhr die Schule darüber von den Eltern informiert werden. Geschieht das nicht, ist das Fehlen "unentschuldigt".


Versäumter Unterricht und Fehlzeiten

Wann ist eine Fehlzeit entschuldigt?

  • Eine Fehlzeit ist entschuldigt, wenn sie aus einem wichtigen Grund vorgefallen ist.

  • Es ist Sache der Eltern, dies unverzüglich nachzuweisen.

  • Die Entscheidung, ob es sich um einen wichtigen Grund handelt, liegt bei der Schule.

 

Kann Verschlafen ein wichtiger Grund für eine Fehlzeit sein?

  • Natürlich nicht. Da nützt auch ein Zettel der Eltern nichts, auf dem steht, dass das Kind oder die ganze Familie verschlafen hat. Die Fehlzeit ist unentschuldigt.

  • In diesem Zusammenhang gilt: Klassenarbeiten werden nicht nachgeschrieben, eine Leistung ist nicht erbracht worden.

 

Wer entscheidet, ob es sich um ein unentschuldigtes Fehlen handelt?

  • Die Schule entscheidet dies. Es wird beurteilt, ob es sich um einen wichtigen Grund handelt oder nicht.

 

Was passiert, wenn eine Arbeit geschrieben wurde, während mein Kind gefehlt hat?

  • Wenn die/der Schüler(in) zeitnah nachgewiesen hat, dass das Fehlen einen wichtigen Grund hatte, so schreibt er in der Regel die Klassenarbeit nach, sofern er am vorbereitenden Unterricht teilgenommen hat.

  • Wenn der Nachweis des wichtigen Grundes nicht zeitnah erfolgt, darf die/der Schüler(in) die Klassenarbeit nicht nachschreiben. Sie/Er bekommt ein „ungenügend" eingetragen, da von Schwänzen ausgegangen wird.

 

Müssen Unterrichtsinhalte und Hausaufgaben nachgeholt werden?

  • Ja. Außer bei sehr schweren Erkrankungen ist dieses angemessen und zumutbar.

  • Die Schüler(innen) sind verpflichtet, sich über die Unterrichtsinhalte zu informieren und sich möglichst bald Kopien von Arbeitsblättern, die in ihrer Abwesenheit ausgeteilt wurden, zu besorgen.

  • Erfolgt dieses nicht, wäre aber möglich gewesen, wird es als nicht erbrachte Leistung gewertet.

 

Wo wird dokumentiert, welche Fehlzeiten mein Kind hat?

  • Zuerst im Klassenbuch. Wenn es sich um Verletzungen der Schulpflicht handelt, auch in der Schülerakte. Alle Fehlzeiten werden im Zeugnis dokumentiert, aufgeschlüsselt nach Stunden, entschuldigt und unentschuldigt.

 

Wann muss ich ein ärztliches Attest vorlegen?

  • Bei einer Erkrankung des Kindes soll ab dem dritten Fehltag eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden.

  • Eine „schwere Erkältung" von zwei Wochen Dauer ohne eine ärztliche Bescheinigung wird von der Schule mit Sicherheit als unentschuldigtes Fehlen behandelt werden.

  • In besonderen Fällen (also bei Schüler(inne)n/Familien, bei denen sich ungeklärte Fehlzeiten ereignet haben) verlangt die Schule bereits ab dem ersten Fehltag ärztliche Bescheinigungen. Dies wird von der/vom Klassenlehrer(in) vorher schriftlich mitgeteilt.

 

Können ärztliche Atteste angezweifelt werden?

  • Das ist manchmal leider der Fall. Im Zweifelsfall nimmt die Schulleitung Kontakt zu dem Arzt auf, um Fragen zu klären, die nicht unter die ärztliche Schweigepflicht fallen.

  • Die Schulleitung schaltet ggf. die Rechtsabteilung der Schulbehörde ein, welche dann die Klärung mit der zuständigen Fachbehörde oder Kammer übernimmt.

 

Last changed: Sep 14 2010 at 06:22

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