Laserpointer sind gefährlich!

Mitteilung
Posted by Administrator (admin) on Aug 26 2009
Mitteilungen >> Mitteilung

Die Frage, wie gefährlich Laserpointer tatsächlich sind, kann beispielsweise eine Polizeibeamtin beantworten, die bei einem Eishockeyspiel eingesetzt war: "Während des Einsatzes wurde mir mit einem Laserpointer ins Auge geleuchtet. Durch das intensive einfallende rote Licht begann mein Auge zu tränen und zu brennen. Nach einer kurzen Zeitspanne, etwa fünf Minuten, spürte ich auch noch einen starken Druck hinter meinem Augapfel". Die Bestrahlung ihres Auges mit einem Laserpointer führte dazu, dass das Auge der Beamtin gerötet war und tränte, wobei sie zusätzliche Kopfschmerzen verspürte. Die ärztliche Untersuchung in einer Augenklinik ergab, dass sich hinter der Netzhaut eine Wasserblase gebildet hatte.

Die Hauptgefahr der Lasertechnologie besteht in der hohen Leistungsdichte des Strahls. Trifft der Strahl Gewebe, kann dieses zerstört werden. Hiervon ist die Netzhaut des Auges besonders gefährdet. Sie kann innerhalb kürzester Zeit durch die Strahlenwirkung erheblich in Mitleidenschaft gezogen werden. Der Vorgang ist wenig schmerzhaft, so dass trotz dauerhafter und wiederholter Blendung keine Schädigung bemerkt wird.

Grundsätzlich kommt Personen, die angestrahlt werden, der sogenannte Lidschutzreflex zugute, da sich das Auge in 0,25 Sekunden selbständig schließt. Aber selbst diese kurze Zeitspanne kann schon zu lang sein. Längeres Hineinschauen in den Laserstrahl kann erst recht zu Netzhautschäden und Sehverschlechterung führen.
Entscheidend für die Intensität der Strahlen ist einerseits die Ausgangsleistung des Geräts, andererseits die Entfernung zwischen Gerät und Auge. Brillenträger können durch die Bündelung des Strahls zusätzlich gefährdet sein!

Deshalb bedenken Sie stets: Laserpointer sind kein Spielzeug! Durch leichtsinnige Handhabung können sie zum gefährlichen Werkzeug werden, was haftungs- sowie strafrechtliche Folgen haben kann. Bei einer entsprechenden Verwendung kann ein Laserpointer zum gefährlichen Werkzeug im Sinne des § 224 STGB (gefährliche Körperverletzung) werden. Nur Laserpointer der Klasse 1 können als unbedenklich eingestuft werden.

Zur Vermeidung von Gesundheitsschäden wird dringend geraten, Jugendlichen die Gefährlichkeit dieses "Spielzeugs" zu erklären und den Gebrauch von undeklarierten Laserpointern zu unterbinden. Eltern und Lehrkräfte sollten auf die möglichen Gefahren hinweisen.

Last changed: Aug 26 2009 at 19:53

Back