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Klicke hier: islamische Feiertage und weitere religiöse Feiertage (Schülerinnen und Schüler können zu den religiösen Feiertagen ihrer Religionsgemeinschaft vom Schulbesuch beurlaubt werden. Hierzu ist bei der Schulleitung vorher eine kurze, formlose schriftliche Begründung einzureichen. Die religiösen Feiertage der evangelischen und der katholischen Kirchen richten sich nach dem Feiertagsgesetz NW vom 23.04.89 und sind davon ausgenommen.)
Beurlaubung RdErl. d. Kultusministeriums NRW v. 26. 3. 1980 (überarbeitet 2002): (f) Religiöse Feiertage Für die Beurlaubung wegen religiöser Feiertage ist Voraussetzung, dass sich das Gebot der Feiertagsheiligung als verbindliche Glaubensüberzeugung einer bestimmten Religionsgemeinschaft (z. B.die Sabbatheiligung für Juden und Sieben-Tage-Adventisten, Ramadan-, Beiran- und Opferfest des Islam) und die Zugehörigkeit der Schülerin oder des Schülers zu dieser Religionsgemeinschaftfeststellen lassen. Die Beurlaubung wird von der Schulleiterin oder dem Schulleiter für die Dauer des Schulverhältnisses ausgesprochen.
Betriebspraktika in 2011/2012:
Klassen 10: 26.09. bis einschl. 21.10.2011
nur Klasse 10a und 10c: 11.01. bis einschl. 24.01.2012 (Bewerbungs- und Orientierungspraktikum)
Klassen 9: 11.01. bis einschl. 03.02.2012
Klassen 8: 05.03. bis einschl. 16.03.2012
Zentrale Abschlussprüfungen (ZAP)
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Lernstandserhebungen 8 (LS8)
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