Der Vertretungsunterricht

Aufgrund von Erkrankungen, Fortbildungen, Klassenfahrten, Exkursionen, Tagesfahrten, Teilnahme an Wettbewerben (z. B. sportliche Wettkämpfe) entsteht Vertretungsunterricht. Dieser gehört zum schulischen Alltag und muss so organisiert werden, dass möglichst sinnvoller Unterricht erteilt wird.Von den Kolleginnen und Kollegen wird ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft, Flexibilität und Großzügigkeit verlangt. Oft erfahren Kolleginnen und Kollegen erst eine Viertelstunde vor Unterrichtsbeginn, dass sie Vertretungsunterricht haben. Häufig sind dieselben Lehrkräfte betroffen, denn Vertretungsunterricht wird überwiegend von den Lehrerinnen und Lehrern erteilt, die Springstunden und eine reduzierte Stundenzahl haben.

Es gibt unterschiedliche Formen von Vertretungsunterricht:

  1. Ad-hoc-Vertretungen, wenn kurzfristig jemand ausfällt (z. B. durch Krankheit)

  2. planbare Vertretungen für eine begrenzte Zeit (z. B. bei Fortbildungen, Wettkämpfen etc. )

  3. Vertretung aufgrund langfristigen Ausfalls von Lehrkräften

Prinzipien des Vertretungsunterrichts an unserer Schule:

  1. Der Vertretungsplan wird nach bewährtem Muster im Lehrerzimmer, im Schaukasten auf dem Schulhof und auf der Schulhomepage zeitnah dargestellt. Verantwortlich dafür und erster Ansprechpartner ist die stellvertretende Schulleitung.

  2. Randstunden können ausfallen, wenn aufgrund der Personalsituation ein sinnvoller Vertretungsunterricht nicht möglich ist.

  3. Die Mehrarbeit wird möglichst auf das notwendige Maß beschränkt.

  4. Es soll so wenig Unterricht wie möglich ausfallen.

  5. Bei abzusehenden Vertretungen durch Klassenfahrten, Fortbildungen etc. stellen die Fachlehrer in der Regel ein „Programm“ / Unterrichtsmaterial für den Vertretungsunterricht zur Verfügung.

  6. Bei Ad-hoc-Vertretungen erteilen nach Möglichkeit– in dieser Reihenfolge – ein anderer Fachlehrer, der Klassenlehrer oder ein anderer Lehrer, der in der Klasse unterrichtet, Vertretungsunterricht, auch im Stundentausch oder durch Verlagerung des Unterrichts. Erst wenn all diese Möglichkeiten nicht in Frage kommen, muss der Vertretungsunterricht von einem anderen Lehrer übernommen werden, der zufällig frei hat.

  7. Falls mehr Stunden vertreten werden müssen als Lehrpersonal zur Verfügung steht, werden im Notfall Differenzierungen und Doppeltbesetzungen aufgelöst und der Unterricht im Klassenverband erteilt.

  8. Im Fall einer langfristigen Erkrankung einer Lehrkraft wird nach Möglichkeiten gesucht, den Unterrichtsausfall so gering wie möglich zu halten, denn es ist nicht zu erwarten, dass die Schule eine Lehrkraft als Ersatz bekommt.

  9. Alle Lehrer informieren sich rechtzeitig über die Vertretungspläne.

  10. Bei unvorhersehbarer Abwesenheit informieren die Lehrpersonen die stellvertr. Schulleitung möglichst frühzeitig, spätestens bis 07:00 Uhr. Die Dauer der Abwesenheit wird so schnell wie möglich mitgeteilt. Falls bereits am Vortag ersichtlich ist, dass man am kommenden Schultag fehlen wird, ist dies frühzeitig mitzuteilen (gemäß Beamtengesetz).

  11. Mehrarbeit wird nach der zur Zeit geltenden Mehrarbeitsverordnung monatlich abgerechnet.